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Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Immissionsschutzgesetz, setzt weltweit Maßstäbe zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen und Emissionen.

Nach diesen strengen Vorschriften wurde die Genehmigung zum Bau des Windparks erteilt.

 

Folgende Gutachten waren für das Genehmigungsverfahren notwendig:

  • Fachgutachten Avifauna
  • Fachgutachten Fledermäuse
  • Schallgutachten
  • Schattengutachten
  • Gutachten zur optischen Bedrängung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Gutachten zur Standsicherheit (Turbulenz)
  • Umweltverträglichkeitsprüfung‐Vorprüfung
  • Studie zur FFH(Fauna-Flora-Habitat)‐Vorprüfung
  • Brandschutzkonzept
  • Bodengutachten
  • Gutachten Windkraftanlagen im Überschwemmungsgebiet

 Mehr Informationen zum Thema "Planung und Umsetzung von Windparks"
 

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Dokumentationen

Bilder inkl. Video vom Abschluss der Großteilmontage hier

 

Bürgerbeteiligung

Im Umfeld des Windparks lebenden Personen wurde eine Geldanlagemöglichkeit geboten. Der Windsparbrief wurde zum Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger ihr Geld zinsbringend anlegen können. Ausführend Bank war die Dank der Unterstützung der VerbundVolksbank OWL.

 

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